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   VG Darmstadt, 24.02.2006 - 8 G 206/06   

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https://dejure.org/2006,24933
VG Darmstadt, 24.02.2006 - 8 G 206/06 (https://dejure.org/2006,24933)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 24.02.2006 - 8 G 206/06 (https://dejure.org/2006,24933)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 24. Februar 2006 - 8 G 206/06 (https://dejure.org/2006,24933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    Europa-Mittelmeer-Abkommen EG/Marokko Art. 64 Abs. 1; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 1; VwVfG § 48 Abs. 1; VwVfG § 48 Abs. 3; VwVfG § 48 Abs. 5; EG Art. 234 Abs. 3; VwGO § 121
    Marokkaner, Europa-Mittelmeer-Abkommen, EuGH, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Rücknahme, Bestandskraft, Rechtskraft, Vorlagepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Zusammenfassung)

    Diskriminierungsverbot, Europa-Mittelmeer-Abkommen/Marokko

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 360
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.02.2006 - 8 G 206/06
    Auch diesbezüglich stützt sich der Antragsteller auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az.: Rs. C-416/96), in welchem die aufenthaltsrechtliche Bedeutung des Diskriminierungsverbots aus Art. 40 des Kooperationsabkommens EWG/Marokko behandelt wird, und auf einen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts A-Stadt vom 25.01.2005 zu dieser Frage (Az.: 8 E 2499/04).

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft hat in einem Urteil zu Art. 40 des Kooperationsabkommens EWG/Marokko in der Rechtssache El-Yassini (Urteil vom 02.03.1999 - Rs. C-416/96 = InfAuslR 1999, 218).), der Vorgängervorschrift des gleichlaufenden Art. 64 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko, entschieden, dass ein aus dieser Norm abgeleitetes Aufenthaltsrecht besteht, wenn einem Wanderarbeitnehmer in Bezug auf die Ausübung der Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf den Aufenthalt verliehen werden.

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache El-Yassini (Urteil vom 02.03.1999 - Rs. C-416/96 = InfAuslR 1999, 218).

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88

    Erteilung einer Genehmigung - Rechtskraft des Urteils - Behördliche Ablehnung

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.02.2006 - 8 G 206/06
    Was durch eine gerichtliche Entscheidung einmal klargestellt worden ist, soll - zur Erhaltung des Rechtsfriedens und des Vertrauens in die Beständigkeit des Rechts - nicht zum Gegenstand neuen Streites werden, auch wenn nicht zu vermeiden ist, dass sich eine Entscheidung im Einzelfall als unrichtig erweist (BVerwG, Urt. v. 28.07.1989 - 7 C 78.88 -, BVerwGE 82, 272 [273]).

    Eben dies wäre aber die Folge, wenn § 121 VwGO so zu verstehen wäre, dass Klagen gegen einen ablehnenden Zweitbescheid eines nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 HVwVfG wiederaufgegriffenen Verfahrens oder gegen die Ablehnung des Wiederaufgreifens wegen der Rechtskraft des im Erstverfahren ergangenen Urteils erfolglos sein müssten (so ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 28.07.1989 - 7 C 78.88 -, BVerwGE 82, 272 [273] zu § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG).

  • VG Darmstadt, 25.01.2005 - 8 E 2499/04

    Aufenthaltsrechtliche Wirkung des Artikels 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.02.2006 - 8 G 206/06
    Auch diesbezüglich stützt sich der Antragsteller auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az.: Rs. C-416/96), in welchem die aufenthaltsrechtliche Bedeutung des Diskriminierungsverbots aus Art. 40 des Kooperationsabkommens EWG/Marokko behandelt wird, und auf einen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts A-Stadt vom 25.01.2005 zu dieser Frage (Az.: 8 E 2499/04).

    Auf Grund des am 25.01.2005 an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft gerichteten Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts A-Stadt zu Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer- Abkommens/Marokko (Az.: 8 E 2499/04) kann der Antragsteller nicht eine Rücknahme der seine Aufenthaltserlaubnis betreffenden Rücknahmeverfügung durch die Antragsgegnerin verlangen, da die Entscheidung dieser Auslegungsfrage durch den Europäische Gerichtshof noch aussteht.

  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.02.2006 - 8 G 206/06
    Der im Arbeitsgenehmigungsrecht angelegte Vorrang der Aufenthaltsgenehmigung hatte daher nach Auslaufen der befristeten Aufenthaltsgenehmigung zur Folge, dass aus der Arbeitsgenehmigung - auch in Form der grundsätzlich unbefristeten Arbeitsberechtigung (§ 286 Abs. 3 SGB III) - weitergehende, von der Aufenthaltserlaubnis unabhängige, gleichsam überschießende Aufenthaltsrechte nicht abgeleitet werden konnten (so auch BVerwG, U. v. 01.07.2003 - 1 C 18/02 - BVerwGE 118, 249 ff. = Inf-AuslR 2004, 50 ff.).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-285/95

    Kol / Land Berlin

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.02.2006 - 8 G 206/06
    So hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache Kol zu Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 entschieden (EuGH, Urteil vom 05.06.1997 - Rs. C-285/95 - Kol, NVwZ 1998, 50), dass die dort erforderliche Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung nicht gegeben ist, wenn die Beschäftigung aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis ausgeübt worden ist, die der türkische Arbeitnehmer alleine durch eine Täuschung, die zu seiner Bestrafung geführt hat, erworben hat.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.02.2006 - 8 G 206/06
    Zwar ist der Hessische Verwaltungsgerichtshof, durch dessen Beschluss die Zulassung der Berufung abgelehnt wurde, ein im konkreten Verfahrenszug letztinstanzliches Gericht und unterliegt damit der Vorlagepflicht des Art. 234 Abs. 3 EG (vergl. Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft vom 06.10.1982 - Rs. 283/81 -, C.I.L.F.I.T. / Ministero della sanità, Slg. 1982, S. 3415).
  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.02.2006 - 8 G 206/06
    Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 13.01.2004 (Rs. C-453/00 -, Kühne & Heitz NV) Voraussetzungen aufgestellt, unter welchen Voraussetzungen mitgliedstaatliche Verwaltungsbehörden in Vollzug des Gemeinschaftsrechts nach dem in Art. 10 EG verankerten Grundsatz der Zusammenarbeit verpflichtet sind, bestandskräftige Verwaltungsakte zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzunehmen, um der vom Gerichtshof vorgenommenen Auslegung der einschlägigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts Rechnung zu tragen.
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